Archiv für März, 2008

Scrabble-Liga – Lagebericht

Sonntag 30. März 2008 von Vektor

Die Hinrunde der Online-Scrabbleliga steuert langsam auf das Ende zu. In der mit 12 Teilnehmern besetzten 1. Liga sind 8 Runden absolviert. Wenig überraschend führt die amtierende Deutsche Meisterin Mixy das Feld ungeschlagen an; ein weiterer Punktgewinn genügt ihr zum sicheren Platz 1 nach der Vorrunde. Ihre härtesten Konkurrentinnen sind Petra, die ebenfalls 8 Siege auf dem Konto hat, aber bereits die drei übrigen Hinrundenspiele vorgezogen hat, und Aysel, die ebenfalls noch auf 8 Siege kommen kann (bislang 6 Siege in 9 Spielen).

Auch in Liga 2 führt eine Deutsche Meisterin: Blanca, Titelträgerin von 2005 und 2006, hat die besten Aufstiegschancen, gefolgt von Palmström – dahinter ist das Feld sehr eng zusammen, so dass noch keinerlei Prognose möglich zu sein scheint.

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Scrabblewörter mit drei I

Freitag 28. März 2008 von Vektor

Die Scrabble-Kolumne in der ZEIT Nr. 12 behandelte das Thema, welche siebenbuchstabigen Wörter das I gleich dreifach enthalten. EINEIIG sei nicht, wie früher berichtet, das einzige derartige Wort; inzwischen waren auch IDIOTIN und INCIPIT entdeckt worden.

Doch auch dies ist noch nicht die ganze Wahrheit; ganz so selten sind diese 3-I-Scrabblewörter gar nicht. Auch die folgenden Wörter erfüllen die Bedingung: INITIAL, IDIOTIE, BIKINIS, INFINIT, IRIDIUM, INITIEN, INZISIV, VIGILIE, RIFIFIS, TIRILIS und NINIVIT. Gibt es noch mehr?

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Aus der ZEIT #14: 3x >70 Punkte

Donnerstag 27. März 2008 von Post-it


© DIE ZEIT, 27.03.2008 Nr. 14

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Regelfrage (Forts.)

Samstag 22. März 2008 von Vektor

In Ergänzung zur hier am 18.3. diskutierten Regelfrage seien auch die Paare (UN)BESEHN/(UN)GESCHEHN erwähnt, die auf den ersten Blick regeltechnisch in derselben Situation wie (UN)GESEHN zu sein scheinen, aber doch einen kleinen, aber feinen Unterschied aufweisen.
Denn im Gegensatz zu GESEHEN sind GESCHEHEN und BESEHEN Infinitivformen, und dort lässt die Regel die E-Tilgung explizit zu. An der Gültigkeit von BESEHN und GESCHEHN gibt es daher – anderes als bei GESEHN – keinerlei Zweifel.
Für die Formen UNBESEHN und UNGESCHEHN gilt aber Dasselbe wie für UNGESEHN.

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Aus der ZEIT #13: >100 Punkte

Mittwoch 19. März 2008 von Post-it


© DIE ZEIT, 19.03.2008 Nr. 13

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Regelfrage

Dienstag 18. März 2008 von Post-it

Kürzlich gab es in einer Partie Anlass zur Diskussion, und sicher sind wir uns immer noch nicht. Deswegen gibt’s das Problem jetzt mal hier im Blog:

Wie verhält es sich mit (UN)GESEHN?

Im Reglement findet sich Folgendes:

  • Abschnitt III, Punkt 5 a): Das e der Endung –en kann nach stammauslautendem Vokal (einschließlich Vokal + Dehnungs-h) beim Infinitiv und in der 1./3. Person Plural ausfallen. Beispiele: freun statt freuen, …
  • Abschnitt III, Punkt 5 b): Bei Adjektiven und zweiten Partizipien auf unbetontes –en kann bei der Deklination sowie der Komparation das e der Stammendung getilgt werden (z. B. eb[e]nem, trock[e]neren; gefror[e]ner; zerbroch[e]nes).

So weit, so gut. Demnach sind (UN)GESEHNE gültig, (UN)GESEHN hingegen lässt sich unserer Meinung nach daraus nicht ableiten, da weder die Verbregel diese Partizipform für zulässig erklärt noch eine Deklination oder Komparation stattfindet. Sonst wären ja auch GEBACKN oder GEFRORN recht hübsche, legbare Scrabbles.

Und um jetzt noch ein bisschen weiter zu verwirren ;-) , hier noch die Meinung des Schiedsrichters:

GESEHN – gültig
UNGESEHN – ungültig

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Aus der ZEIT #12: >60 Punkte

Donnerstag 13. März 2008 von Post-it


© DIE ZEIT, 13.03.2008 Nr. 12

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