Dienstag 15. April 2008 von Vektor
Zum hier am 18.3. und 22.3. diskutierten Problem um GESEHN und UNGESEHN gibt es Auskunft von den obersten Regelwächtern: Das Problem, das die E-Tilgung bei GESEHN nicht explizit aus dem Regeltext hervorgeht, ist erkannt. Mit einer Neuformulierung der entsprechenden Passage soll Abhilfe geschaffen werden. Ob damit dann auch UNGESEHN, UNBESEHN und UNGESCHEHN zu gültigen Scrabblewörtern werden? Wir lassen uns überraschen.
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Samstag 22. März 2008 von Vektor
In Ergänzung zur hier am 18.3. diskutierten Regelfrage seien auch die Paare (UN)BESEHN/(UN)GESCHEHN erwähnt, die auf den ersten Blick regeltechnisch in derselben Situation wie (UN)GESEHN zu sein scheinen, aber doch einen kleinen, aber feinen Unterschied aufweisen.
Denn im Gegensatz zu GESEHEN sind GESCHEHEN und BESEHEN Infinitivformen, und dort lässt die Regel die E-Tilgung explizit zu. An der Gültigkeit von BESEHN und GESCHEHN gibt es daher – anderes als bei GESEHN – keinerlei Zweifel.
Für die Formen UNBESEHN und UNGESCHEHN gilt aber Dasselbe wie für UNGESEHN.
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Dienstag 18. März 2008 von Post-it
Kürzlich gab es in einer Partie Anlass zur Diskussion, und sicher sind wir uns immer noch nicht. Deswegen gibt’s das Problem jetzt mal hier im Blog:
Wie verhält es sich mit (UN)GESEHN?
Im Reglement findet sich Folgendes:
- Abschnitt III, Punkt 5 a):
Das e der Endung –en kann nach stammauslautendem Vokal (einschließlich Vokal + Dehnungs-h) beim Infinitiv und in der 1./3. Person Plural ausfallen. Beispiele: freun statt freuen, …
- Abschnitt III, Punkt 5 b):
Bei Adjektiven und zweiten Partizipien auf unbetontes –en kann bei der Deklination sowie der Komparation das e der Stammendung getilgt werden (z. B. eb[e]nem, trock[e]neren; gefror[e]ner; zerbroch[e]nes).
So weit, so gut. Demnach sind (UN)GESEHNE gültig, (UN)GESEHN hingegen lässt sich unserer Meinung nach daraus nicht ableiten, da weder die Verbregel diese Partizipform für zulässig erklärt noch eine Deklination oder Komparation stattfindet. Sonst wären ja auch GEBACKN oder GEFRORN recht hübsche, legbare Scrabbles.
Und um jetzt noch ein bisschen weiter zu verwirren
, hier noch die Meinung des Schiedsrichters:
GESEHN – gültig
UNGESEHN – ungültig
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