Donnerstag 10. Juli 2008 von Post-it
Scrabble Deutschland e. V. meldet im heutigen Rundschreiben das Erscheinen eines neuen Turnierreglements zum 01. September dieses Jahres:
… Am 01. September tritt ein neues Reglement in Kraft. In enger Kooperation mit der Dudenredaktion haben wir diverse Unklarheiten beseitigen können. Anlass der Novelle ist übrigens das Erscheinen des »Scrabble-Dudens«, der im Herbst auf den Markt kommt. …
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Donnerstag 22. Mai 2008 von Vektor
In der Auflösung zur ZEIT-Wochenaufgabe aus #20 wurde zur Lösung »Milchreise« die grammatikalische Erklärung »Dativ Singular oder Nominativ Plural von Milchreis« gegeben.
Während die Diskussion über die Gültigkeit als Plural eher inhaltlicher Natur ist, spielen bei der Bewertung der Dativ-E-Erweiterung Details und Interpretationen des Regeltextes die Hauptrolle.
Grundlegend gilt bei Zusammensetzung (Punkt II.6. im Turnierreglement):
- Zusammengesetzte Substantive dürfen entsprechend den Deklinationsformen des hinten stehenden Nomens gebeugt werden.
Unter Punkt III.3. des Regelwerks finden wir in Bezug auf Substantive:
- Ein angehängtes –e im Dativ ist zulässig, wenn der Genitiv mit –es oder –[e]s angegeben wird.
Da der Genitiv des hinten stehenden Grundworts »Reis« mit »-[e]s« angegeben ist, scheint die E-Erweiterungsbedingung für »Milchreis« zunächst erfüllt, doch in Punkt III.3. wird noch eine Ausnahme erwähnt:
- Ausnahmen bilden als Fremdwörter gekennzeichnete Begriffe
Und da bei »Reis« (in der für den Milchreis zuständigen Bedeutung) die Wortherkunft als »<griech.>« angegeben wird, ist die Dativ-E-Erweiterung hier nicht zulässig (das Wort »Reise« ist selbstverständlich dennoch gültig, aber nicht als Dativ von »Reis (Getreide)«).
Der oben zitierte Punkt II.6. scheint nun zu besagen, dass damit auch dem Milchreis kein Dativ-E angehängt werden darf.
Auf Nachfrage erläuterte der Schiedsrichter nun, dass durch die Voranstellung des nicht-fremdwörtlichen »Milch« das gesamte Wort nicht mehr als Fremdwort aufgefasst werde und daher die deutschen Beugungsregeln zur Anwendung kommen und das Dativ-E zulässig sei.
Beim »Milchreis« ist diese Auslegung (die wohl nur schwer mit dem Wortlaut der Regeln in Einklang zu bringen ist) nicht entscheidend (da der gleichlautende Plural ja auch als »gültig« bewertet wurde), wohl aber für das Wort »Männerchore« und einige andere Chor-Zusammensetzungen.
Das Wort »Chore« ist ungültig, da »Chor« ebenfalls mit »<griech.>« als Fremdwort gekennzeichnet ist, in diesem Fall der Plural nicht »Chore« (sondern »Chöre«) lautet und auch keine andere gültige Herleitung für Chore existiert. »Männerchore«, »Kreuzchore«, »Schulchore« sind nach Schiedsrichter-Auslegung erlaubt, »Domchore« und »Madrigalchore« wohl nicht, da auch »Dom« (»<lat.>«) und »Madrigal« (»<ital.>«) als fremdsprachlich gekennzeichnet sind.
Kritisch ist die Bewertung von »Extrachore«, da »extra« im Duden als Fremdwort gekennzeichnet ist (»<lat.>«), das Substantiv »Extra« jedoch nicht.
Ein ähnlicher Fall ist »STYL«, das seine Gültigkeit nicht dem Verb »stylen« verdankt, denn bei Verben aus dem Englischen, bei denen die Aussprache eines Vokals nicht der deutschen Phonetik entspricht und bei denen der Infinitiv in der Herkunftssprache auf –e endet, ist die E-Tilgung nach Regelpunkt III.5. unzulässig. Die deutsche Vorsilbe im Verb »aufstylen« aber sorgt dafür, dass »styl« (wie in »ich styl mich auf«) gültig ist. Im Gegensatz zur Auslegung bei den Substantiven ist dieser Fall im Regelwerk explizit erwähnt.
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Sonntag 20. April 2008 von Vektor
Im Rahmen der Turboscrabblerunde kam es zu Verwirrung bezüglich der Gültigkeit von »tuen«-Wörtern. Während bislang »tuen« vom Schiedsrichter auf scrabble.de begründet (»Diese Form ist – nach Aussage der Duden-Redaktion – als solche nicht im Duden verzeichnet und als Konjunktiv nicht belegbar.«) für ungültig erklärt worden war, wurde die Anfrage bezüglich »dartuen« positiv beantwortet. Zudem gab es die Information, dass Scrabble-Schiedsrichter, Germanisten und Duden-Redaktion in intensiver Diskussion zu diesem Thema stecken.
Gesteigert wurde die Konfusion durch einen offensichtlichen Fehler des Schiedrichters, der »dartuend« für ungültig erklärt hatte, obwohl die Form »tuend« explizit im Duden erwähnt wird.
Inzwischen wurden die Entscheide zu »dartuen« (jetzt ungültig) und »dartuend« (jetzt gültig) korrigiert – die oben angesprochene Diskussion scheint also zu Gunsten der auch in der Vergangenheit gültigen Auslegung beendet worden zu sein.
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Dienstag 15. April 2008 von Vektor
Zum hier am 18.3. und 22.3. diskutierten Problem um GESEHN und UNGESEHN gibt es Auskunft von den obersten Regelwächtern: Das Problem, das die E-Tilgung bei GESEHN nicht explizit aus dem Regeltext hervorgeht, ist erkannt. Mit einer Neuformulierung der entsprechenden Passage soll Abhilfe geschaffen werden. Ob damit dann auch UNGESEHN, UNBESEHN und UNGESCHEHN zu gültigen Scrabblewörtern werden? Wir lassen uns überraschen.
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Samstag 22. März 2008 von Vektor
In Ergänzung zur hier am 18.3. diskutierten Regelfrage seien auch die Paare (UN)BESEHN/(UN)GESCHEHN erwähnt, die auf den ersten Blick regeltechnisch in derselben Situation wie (UN)GESEHN zu sein scheinen, aber doch einen kleinen, aber feinen Unterschied aufweisen.
Denn im Gegensatz zu GESEHEN sind GESCHEHEN und BESEHEN Infinitivformen, und dort lässt die Regel die E-Tilgung explizit zu. An der Gültigkeit von BESEHN und GESCHEHN gibt es daher – anderes als bei GESEHN – keinerlei Zweifel.
Für die Formen UNBESEHN und UNGESCHEHN gilt aber Dasselbe wie für UNGESEHN.
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Dienstag 18. März 2008 von Post-it
Kürzlich gab es in einer Partie Anlass zur Diskussion, und sicher sind wir uns immer noch nicht. Deswegen gibt’s das Problem jetzt mal hier im Blog:
Wie verhält es sich mit (UN)GESEHN?
Im Reglement findet sich Folgendes:
- Abschnitt III, Punkt 5 a):
Das e der Endung –en kann nach stammauslautendem Vokal (einschließlich Vokal + Dehnungs-h) beim Infinitiv und in der 1./3. Person Plural ausfallen. Beispiele: freun statt freuen, …
- Abschnitt III, Punkt 5 b):
Bei Adjektiven und zweiten Partizipien auf unbetontes –en kann bei der Deklination sowie der Komparation das e der Stammendung getilgt werden (z. B. eb[e]nem, trock[e]neren; gefror[e]ner; zerbroch[e]nes).
So weit, so gut. Demnach sind (UN)GESEHNE gültig, (UN)GESEHN hingegen lässt sich unserer Meinung nach daraus nicht ableiten, da weder die Verbregel diese Partizipform für zulässig erklärt noch eine Deklination oder Komparation stattfindet. Sonst wären ja auch GEBACKN oder GEFRORN recht hübsche, legbare Scrabbles.
Und um jetzt noch ein bisschen weiter zu verwirren
, hier noch die Meinung des Schiedsrichters:
GESEHN – gültig
UNGESEHN – ungültig
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